Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung
Eine rechtliche Betreuung wird immer für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt. Nur für die festgelegten Bereiche ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient*innen selbstverantwortlich. Maßgeblich sind immer der Wille, die Wünsche und die Präferenzen der Klient*innen. Dies sind einige Beispiele für Aufgabenbereiche aus unterschiedlichen Themenfeldern:
Gesundheit
- ärztliche Behandlung sicherstellen
- Pflegedienste beauftragen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
- für ausreichenden Schutz durch eine Krankenversicherung sorgen
Vermögen
- Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
- Unterhaltspflichten prüfen
- Schuldenregulierung einleiten
- Erbangelegenheiten regeln
- Vermögen und Finanzen verwalten
Heime
- Verträge prüfen und abschließen
- Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Wohnen
- Wohnraum erhalten
- Mietverträge prüfen
- Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen
Behörden
- Unterstützung im Umgang mit Behörden
- Beratung bei Anträgen
- Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen durchsetzen
Dies ist keine abschließende Aufzählung, es gibt viele andere Aufgabenbereiche, die vom Richter individuell festgelegt werden können.
Quelle: Webseite Bundesverband der Berufsbetreuuer