Aufgabenbereiche der rechtlichen Betreuung

    Eine rechtliche Betreuung wird immer für einzelne oder mehrere Aufgabenbereiche festgelegt. Nur für die festgelegten Bereiche ist der Betreuer oder die Betreuerin zuständig, in allen anderen Bereichen handeln die Klient*innen selbstverantwortlich. Maßgeblich sind immer der Wille, die Wünsche und die Präferenzen der Klient*innen. Dies sind einige Beispiele für Aufgabenbereiche aus unterschiedlichen Themenfeldern:

    Gesundheit

    • ärztliche Behandlung sicherstellen
    • Pflegedienste beauftragen
    • Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
    • für ausreichenden Schutz durch eine Krankenversicherung sorgen

     Vermögen

    • Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
    • Unterhaltspflichten prüfen
    • Schuldenregulierung einleiten
    • Erbangelegenheiten regeln
    • Vermögen und Finanzen verwalten

     Heime

    • Verträge prüfen und abschließen
    • Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten

     Wohnen

    • Wohnraum erhalten
    • Mietverträge prüfen
    • Leben in der eigenen Wohnung ermöglichen

     Behörden

    • Unterstützung im Umgang mit Behörden
    • Beratung bei Anträgen
    • Ermittlung und Durchsetzung von Ansprüchen durchsetzen


    Dies ist keine abschließende Aufzählung, es gibt viele andere Aufgabenbereiche, die vom Richter individuell festgelegt werden können.

    Quelle: Webseite Bundesverband der Berufsbetreuuer