Was ist rechtliche Betreuung?

    Welche Aufgaben übernehmen rechtliche Betreuer*innen? Wie wird eine Betreuung eingerichtet?
    Wie kann ich für den Ernstfall vorsorgen?

    Hier finden Sie Antworten auf diese Fragen...
     
     

    Wenn Menschen Unterstützung brauchen

    Rechtliche Betreuung dient der Unterstützung und dem Schutz erwachsener Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen Einschränkung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) eigenständig regeln können. Jede*r kann durch einen tragischen Unfall, eine schwere Krankheit oder im Alter in eine solche Situation geraten. In diesem Fall stellt das Gericht eine*einen rechtliche*n Betreuer*in zur Seite. Diese unterstützen die betroffenen Menschen, zum Beispiel bei der Regelung der Finanzen, beim Umgang mit Behörden, bei der Organisation von sozialen oder pflegerischen Diensten, bei der  Ermöglichung oder Sicherstellung medizinischer Behandlungen. Dabei steht die Selbstbestimmung der Klient*innen im Fokus. Rechtliche Betreuung versteht sich als Unterstützungsprozess und Hilfe zur Teilhabe.

    Seit 1992 dürfen Menschen nicht mehr entmündigt werdenDiese Praxis endete mit Inkrafttreten des Betreuungsrechts. Seit dem bleiben die Betroffenen geschäftsfähig, wahlberechtigt, ehe- und testierfähig. Mit Wirkung ab 2023 hat der Gesetzgeber das Betreuungsrecht zuletzt umfänglich reformiert. Es passt sich den menschenrechtlichen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) an und rückt die Selbstbestimmung und die Wünsche von Menschen noch stärker in den Mittelpunkt der Betreuung. Außerdem sieht es ein Zulassungs- und Registrierungsverfahren für Berufsbetreuer*innen vor, für die ein Sachkundenachweis erforderlich ist.

    Was Betreuer*innen zu tun haben, regelt das Betreuungsrecht. Eine Betreuung wird nur für genau definierte Aufgabenbereiche eingerichtet, die für den*die jeweilige Klient*in erforderlich sind. Die Wünsche der betreuten Menschen sind für rechtliche Betreuer*innen handlungsweisend. Nur im Ausnahmefall, zum Beispiel bei einer erheblichen Selbstgefährdung, dürfen Betreuer*innen stellvertretend für Ihre Klient*innen entscheiden.

    Was viele nicht wissen: Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, hat zunächst niemanden, der seine*ihre Angelegenheiten im Falle eines Falles rechtsverbindlich regeln darf. Einzige Ausnahme ist das gegenseitige, auf kurze Zeit angelegte automatische Vertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Jeder Mensch kann allerdings durch eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung Vorkehrung treffen. Der Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass sie erst im Bedarfsfall und nach richterlicher Entscheidung gültig ist. So kann Missbrauch vorgebeugt werden. Das Gericht bestellt den*die Betreuer*in unter Berücksichtigung der Verfügung. Betreuer*innen unterliegen zudem der gerichtlichen Kontrolle.

    Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland nutzen derzeit eine Betreuung – ihnen stehen rund 16.000 Berufsbetreuer*innen, Betreuungsvereine sowie eine Vielzahl ehrenamtlicher Betreuer*innen zur Seite.

    Betreuer*innen unterstützen ihre Klient*innen in Entscheidungssituationen. Sie planen, organisieren und koordinieren komplexe Prozesse und müssen in Situationen großer Not auch sensible Entscheidungen über Eingriffe in die Freiheitsrechte treffen. Die Ausübung einer rechtlichen Betreuung setzt daher umfangreiche Fachkompetenzen voraus. Dabei geht es nicht nur um einschlägiges Wissen über z.B. Betreuungs- oder Sozialrecht, Psychologie, Sozialpsychiatrie usw., sondern auch darum, die Betreuungsführung professionell zu gestalten. Professionalität ist die Grundlage für qualitativ abgesichertes Handeln in der betreuungsrechtsrechtlichen Praxis. Oftmals  bieten Betreuer*innen, und hier vor allem größere Betreuungsbüros und -vereine, darüber hinaus eine breite Palette zusätzlicher Unterstützungsleistungen an. Etwa Beratung zu Pflegedienstleistungen, zum Persönlichen Budget, Schuldnerberatung und Beratung ehrenamtlicher Betreuer*innen.

    Wenn Sie sich über diese Seiten hinaus über rechtliche Betreuung informieren möchten, können Sie sich an die örtlichen Betreuungsbehörden oder an das zuständige Betreuungsgericht wenden. Zudem hat der BdB etliche Publikationen herausgegeben, in denen Sie weitere Informationen finden.

    Quelle: Webseite Bundesverband der Berufsbetreuuer